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Open Hardware

Posted by Here2beHere 
Open Hardware
February 07, 2014 08:26AM
Hallo

So. Meld mich langem wieder und in gewohnter Form, gleich mit ner Frage:

Beobachte seit geraumer Zeit schon die Entwicklungen und Neuerscheinungen div. 3d Drucker. Mir fiel hierbei auf, dass viele ihre Drucker als Open Hardware veröffentlichen. Soweit so gut. Das heißt ja, dass eigentlich jeder, welchem der Drucker gefällt, ihn nachbauen kann, da ja sämtliche Pläne frei zugänglich sind. Bis hierher hab ich´s verstanden, aber jetzt kommt´s. Sieht man dann auf die Homepage des „Erfinders“ des Druckers, so kann handelt es sich meist bereits um Firmen. Wie kann das sein? Die müssen ja auch irgendwie Geld verdienen. Ok, mir ist klar, dass man auf deren Homepage den Drucker bereits fertig kaufen kann. Aber können die sich wirklich nur damit über Wasser halten?
Wie sieht´s bei einem solchen fertigen Drucker eigentlich mit Garantie aus? Muss mir eine solche Firma eine Garantie geben, wenn ich bei ihnen einen fertigen Drucker kaufe, oder nicht, da es ja eigentlich ein Open Hardware Ding ist?

Hoffentlich kann mir einer von euch helfen und mir somit einiges an Suche und schlaflosen Nächten ersparen spinning smiley sticking its tongue out


LG
Markus
Re: Open Hardware
February 09, 2014 04:46AM
Die meisten Firmen die Drucker verkaufen machen das nur Nebenberuflich oder als Kleingewerbe, nur die Wenigsten machen Vollgewerbe draus, und das sieht man dann auch meist an den (weit) höheren Preisen.

Der Lizenzstatus einer verkauften Ware (Open Hardware oder nicht) hat keinen Einfluss auf die Garantie/Gewährleistungsrecht an sich.

Garantie:
Garantie ist immer eine Freiwillige Leistung des Verkäufers/Händlers. nicht zu Verwechseln mit der Gewählseistungspflicht !
Gibt ein Händler keine Garantie an, so hast du auch KEINE Garantie (bzw Garantiezeitraum ), du hast als Konsument kein gesetzliches Anrecht auf eine Garantie !

Gewährleistung:
In Österreich herrscht die sog. Gewährleistungspflicht, d.h. grob gesagt das ein Mangel/Defekt der bereits von Anfang an bestanden hat bei beweglichen Sachen innerhalb von 2 Jahren der Händler Nachbessern muss oder, wenn vom Käufer akzeptiert, eine Wertminderung stattfinden kann.
Wichtig ist auch das Der Käufer nicht sofort auf eine Wandlung oder Wertminderung bestehen kann, es muss dem Händler die Möglichkeit gegeben werden den Mangel zu Beheben, in der Regel geht man den schritt der Wandlung/ Wertminderung erst ab dem 2-3 erfolglosen Reparaturversuch.

Wichtig , der Schade muss von Anfang an bestanden haben !!!
Die Krux an der Sache liegt allerdings in der sog. "Beweislastumkehr" welche nach 6 Monaten greift !
Das heißt das die ersten 6 Monate der Händler beweisen muss das der Mangel/Defekt nicht von Anfang an bestanden hat, nach den 6 monaten allerdings muss der Käufer nachweisen das der Schaden bereits von Anfang an bestanden hat.

Aus diesem Grund gibt es in Österreich auch viele Dinge die nur 6 Monate Garantie haben welche eigentlich der Mindestzeit der 6 Monate Gewährleistung geschuldet ist.
Der Handel zählt da einfach darauf das ein Gutachten das den Mangel nachweist (und das der Käufer zahlen muss) in der Regel den Wert des eigentlichen Gegenstands oft überschreitet, bzw bei Elektronik oft garnicht nachzuweisen ist (stichwort geplante obsoleszenz)

So ich hoffe ich hab genug Verwirrung gestiftet, sollte sich die letzten Jahre doch was geändert haben, bitte gerne korrigieren winking smiley

In Deutschland verhält es sich mit Garantie/Gewährleistung ein wenig anders, wesshalb dort auch viele Waren 2 Jahre Garantie haben die in Österreich nur ein Jahr haben.
Vielleicht kann da einer der deutschen Kollegen (falls zufällig einer rein stolpert grinning smiley )was dazu sagen.
mfg Chri

Edited 1 time(s). Last edit at 02/09/2014 04:48AM by Chri.


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