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verkäuferschutz/ umtausch

geschrieben von sungod3k 
verkäuferschutz/ umtausch
13. March 2017 22:50
Hi,

verkaufe seit ca 1 jahr nun meine drucke und nehme auch design und produktentwicklungsaufträge an. Bis jetzt hat das alles ganz gut geklapt und ich habe gelernt wie ich die erwartungen an die druckqualität erfüllen kann.

Jetzt hatte ich neulich den auftrag eine art pokal zu entwerfen und zu drucken aber in durchsichtigem harz (form 2 clear resin). Das design hab ich vom kunden absegnen lassen und auch klar gesagt, dass es sich hier nicht um "glassklar" handelt sondern besten falls um milchglass.

Ich bestellte dann das Teil bei 3dhubs und der hub war so nett und hat mir die teile bischen abgeschliffen und poliert. Das problem dabei war dass die teile die wo das logo aus dem stück extrudiert war, nicht ganz glatt poliert wurde und ich da auch nicht in alle ecken und kanten mit schleifpapier reingekommen bin. Das lässt den druck an manchen stellen ein bischen "unsauber" aussehen.

Jetzt will der kunde halt nicht zahlen und ich bin mir bewusst, dass ich da nicht viel machen kann, dennoch frage ich mich in wie weit ein kunde zu einer auftragsarbeit (wo das endprodukt vorher nicht 100% genau definiert werden kann) einfach "nee, gefällt mir nicht" sagen kann. Ich kann mir vorstellen das künstler für auftragsarbeiten ähnliche situationen erleben.

Was sagt ihr dazu?
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Re: verkäuferschutz/ umtausch
14. March 2017 02:58
Seh ich ganz einfach, bei nicht Gefallen muss das Produkt auch wieder zurück gesendet werden, er darf sichs nicht behalten, ist in meinen Augen sonst erschleichen von Leistungen oder so ?
Will er es behalten so kann er maximal eine Preisminderung fordern.
Ausgenommen sind die Punkte imho nur wenn es auch vertraglich so vereinbart wurde, was ich jetzt aber nicht glaube ?

Für die Zukunft immer Testobjekte dem Benutzer vorher zumindest auf Bild zu zeigen (schriftlich nachweisbar), somit gibts keine ausreden mehr und der Kunde kann andererseit nicht mehr die Katze im Sack kaufen.

Chri

1-mal bearbeitet. Zuletzt am 14.03.17 02:59.


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Re: verkäuferschutz/ umtausch
14. March 2017 05:12
... alles nur Sache von vernünftigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vorkasse. Wem das nicht passt, solls bleiben lassen!
Wie CHRI schon schreibt, kann man fairerweise katalogmäßig die technischen Möglichkeiten und auch Unmöglichkeiten aufzeigen, die das Maximum beschreiben. Einen echten "Fehldruck" wirst Du ja so oder so nicht abliefern wollen, aber wenigstens das Material dafür sollte in Deiner Kalkulation berücksichtigt sein.

Schau Dir mal die Bedingungen von Trinckle.com u.a. an, da wird ganz glasklar gesagt, mit welchen Abweichungen der Kunde rechnen muss und dass deshalb mit Auftragserteilung die Allgemeinen anerkannt sind. Punkt Ende.
Sonderaufträge wie polieren usw. müssen auch gesondert beauftragt und bezahlt werden, ansonsten bleibt das roh.

Mir ist das auch schon passiert, da hat sich der Typ derart in seine mathematischen Vorkenntnisse der ersten Volkschulklasse rein gesteigert und gestritten, einfach nur weil er blöde war. Und da ging es nur um das Material, das Porto und eine Flasche Rotwein vom Aldi, zusammen 15 €, dafür dass ich mit drucken gute 30 h dran gesessen war. Nein danke, ich bin geheilt!
Re: verkäuferschutz/ umtausch
14. March 2017 05:13
Bei individuell auf Kundenwunsch angefertigten Dingen ist der Widerruf bzw. das Rückgaberecht zumindest eingeschränkt:
[www.it-recht-kanzlei.de]

Das klingt aber eher nach einer Frage für einen Anwalt als für ein Forum, denn auch von dieser Regel gibt es Ausnahmen.


Best regards / Viele Grüße
Till
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